Die Schulgesetzänderung im Herbst 2021 hatte in der Berliner Öffentlichkeit mit einem Paukenschlag begonnen. Der Klassenrat soll in den Berliner Schulen gesetzlich verankert werden. Die gesetzlichen Regelungen hierfür sind im Schulgesetz Berlin § 84a festgelegt.

„Den Klassen oder Jahrgangsstufen ist innerhalb des Unterrichts mindestens eine Stunde je Schulmonat für die Beratung eigener Angelegenheiten (Klassenrat) zu gewähren. Darüber hinaus kann die Schulkonferenz festlegen, dass die Klassenräte bis zu einmal pro Schulwoche stattfinden. Die Schulleitung oder in der Klasse oder Jahrgangsstufe unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer sollen auf Wunsch des Klassenrates an seiner Sitzung teilnehmen.“

 

Der Landeselternausschuss wollte sich selbst ein Bild machen über die schulische Umsetzung und der Wirksamkeit des Klassenrats und hat die DeGeDe im Rahmen ihrer Sitzungen eingeladen.

 

Am 1. April 2022 fand die reguläre Sitzung des Landeselternausschuss Schule Berlin mit allen Bezirkselternvertretungen unter der Leitung von Norman Heise und Jan Krebs statt.

Die DeGeDe war zum Tagesordnungspunkt Klassenrat angefragt worden, auch hinsichtlich der Erweiterung des § 84a des Berliner Schulgesetzes.

Dr. Christa Schäfer und Sabine Huffmann standen für eine Präsentation mit einem anschließenden Gespräch zur Verfügung.

Die Präsentation begann mit dem von der DeGeDe in Kooperation mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie entstandenen Klassenratsfilm über die Praxis des Klassenrates in einer 7. Klasse des Campus Efeuweg. Die Klassenlehrerin Janina Bähre, die netterweise als Vertreterin der Schulpraxis zur Verfügung stand, ergänzte den Film mit ihren Erfahrungen.

Mit einigen Charts wurde dann die Einordnung des Lernarrangements Klassenrat in die demokratische Schulentwicklung vorgenommen.

Danach fokussierte sich auf die Rolle der Elternvertretungen bei der Einführung und Durchführung des Klassenrates in den Schulen.

  • Das beginnt auf der Ebene der Schulkonferenz, in der die Elternvertreter*innen ihre Stimmen dafür einsetzen, dass der Klassenrat wöchentlich stattfindet und sich dafür aussprechen, dass die Rahmenbedingungen in ihrer Schule dafür geschaffen werden. Die Elternvertretungen können immer wieder in den gewählten Gremien nachfragen,
    • ob der Klassenrat regelmäßig stattfindet,
    • ob sich das soziale Klima verbessert hat (weniger Mobbing),
    • ob sich das Lernklima verbessert hat,
    • ob auch Expert*innen zu gewünschten Themen eingeladen wurden in die Klassenratssitzungen,
    • ob der Klassenrat Auswirkungen auf die SV-Arbeit hat.
  • Das setzt sich auf der Klassenebene fort, indem zunächst die anderen Sorgeberechtigten über die Gesetzesänderung informiert werden, auf den Elternabenden das Thema Klassenrat als regelmäßiger Tagesordnungspunkt aufgenommen wird und indem möglicherweise Abende mit Sorgeberechtigten sogar nach dem Muster von Klassenräten partizipativ als „Elternräte“ gestaltet werden. Dadurch wird jede*r Sorgeberechtigte gesehen, gehört und aktiviert. Das kommt der Klassengemeinschaft sehr zugute.
  • Schließlich wurde noch die Wirkung des Klassenrats auf die Familie thematisiert. Durch die wöchentliche Übung im Klassenrat kommunizieren Kinder und Jugendliche auch zu Hause wertschätzend, nehmen die Bedürfnisse anderer wahr, bewältigen leichter Konfliktsituationen und werden lösungsorientierter und verantwortungsvoller.
    Oft wollen sie selbst „Familienräte“ installieren.
    Damit übertragen sie im Klassenrat gelernte Kompetenzen auf ihr häusliches Umfeld.

Im Anschluss gab es noch die Möglichkeit, Fragen zu stellen und sich auszutauschen.

Sabine Huffmann

Norman Heise Landeselternausschuss Schule:
„Der LEA dankt der DeGeDe sehr herzlich für die Teilnahme an unserer Sitzung. Mit der DeGeDe haben wir die Institution für unsere Sitzung gewinnen können, deren DNA stark mit dem Klassenrat verknüpft ist. Wir begrüßen sehr, dass der Klassenrat Einzug ins Schulgesetz gefunden hat. Daher haben wir uns auch mit großer Priorität dem Prozess der Einführung gewidmet. Als Elternvertreter*innen wollen wir diesen Prozess an unseren Schulen begleiten. Dafür haben wir die notwendigen Informationen erhalten.“

 

Die Durchführung des Klassenrats gehört bereits in vielen engagierten Grund- und Oberschulen zur schulischen Alltagspraxis. Der Klassenrat ist ein bewährtes Lernarrangement der Demokratiepädagogik und wird durch die Klassenratsinitiative der Deutschen Gesellschaft für Demokratiepädagogik begleitet.