Jüngsten Meldungen zufolge ist infrage gestellt, ob das lange angekündigte Demokratiefördergesetz in der laufenden Legislaturperiode verabschiedet wird.
Im Unterschied zu anderen Gesetzgebungsvorhaben ist die Erarbeitung eines Entwurfs seit Jahren verzögert worden. Schon 2017 lag ein Referentenentwurf vor.
Der zuständige Kabinettsausschuss – eigens eingerichtet zur Maßnahmenplanung gegen Rechtsextremismus – hatte am 25. November 2020 in seinem verbindlichen Vorhabenkatalog unter Punkt 52 das Demokratiefördergesetz erneut genannt und die zügige Vorlage geeigneter Eckpunkte beschlossen: „Verbesserung der rechtlichen und haushalterischen Rahmenbedingungen für die Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements für Demokratie, Vielfalt und gegen Extremismus. Dazu werden BMI und BMFSFJ zeitnah Eckpunkte für ein Gesetz zur Förderung der wehrhaften Demokratie erarbeiten und dann vorlegen.“
Angesichts der rechtsextremistischen Attentate wie z. B. in Halle und Hanau hatte die Regierungskoalition mehrfach ihre Absicht beteuert, die Demokratiebildung und Demokratieförderung endlich zu verbessern. Fachleute waren sich seit langem darüber einig, dass radikalisierende Tendenzen, aber auch die Verbreitung von Antisemitismus und anderem menschenfeindlichen Gedankengut eine entschlossene Anstrengung im Bereich der außerschulischen Kinder- und Jugendbildung, aber auch der Erwachsenenbildung und Fachkräftequalifizierung notwendig machen. Insbesondere muss die Kurzzeitbefristung qualitativ hochwertiger Lernarrangements auf Dauer gestellt werden, um nachhaltige Wirksamkeit im Kampf gegen Rechtsextremismus und Angriffe auf die Menschenwürde zu erreichen.
Die DeGeDe reagiert mit Unverständnis und Enttäuschung darauf, dass die wichtige gesetzliche Grundlage zur Absicherung von Demokratieprojekten ausbleiben soll.
„Versprochen – gebrochen?! Es liegt auf den Hand, dass deutlich stärker als bisher Bildungsangebote der Menschrechtsbildung und zum Verständnis demokratischer Grundwerte erforderlich sind, um Gewaltbereitschaft und herabwürdigende Ausgrenzung von Andersdenkenden vorzubeugen. Die Verantwortung für Integration, für die Fähigkeit, sich konstruktiv in der Vielfalt von Menschen zu bewegen, schließt auch die langjährige Projektarbeit von vielen bewährten Bildungsträgern ein. Das Ausbleiben des Demokratiefördergesetzes ist ein Schlag ins Gesicht all jener, die sich – oft genug auch als ehrenamtlich Engagierte – für ein demokratisches Miteinander und das Lernen für eine demokratische Gesellschaft einsetzen.“