Die Arbeitsgruppe „Kinder- und Jugendschutz“ hat Mitte 2021 die Arbeit aufgenommen mit den Ziel ein Schutzkonzept zu erarbeiten, in welchem zentrale Aspekte, Maßnahmen und Verfahrensschritte zur Prävention von Gewalt und Diskriminierung gegen Kinder und Jugendliche im Zusammenhang der Vereinstätigkeit der DeGeDe festgehalten werden.
Die Mitglieder der DeGeDe engagieren sich in vielfältigen Kontexten für die Umsetzung der Kinderrechte.
Die vier Leitprinzipien der Kinderrechte sind gemäß der UN-Kinderrechtecharta von 1989
- Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung: das Recht auf Gleichbehandlung aller Kinder (Artikel 2).
- Vorrangigkeit des Kindeswohls: das Recht, bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen das Wohl des Kindes in den Vordergrund zu stellen (Artikel 3).
- Sicherung von Entwicklungschancen: das Recht auf bestmögliche Entwicklungschancen (Artikel 5 und 6).
- Berücksichtigung des Kindeswillens: das Recht auf freie Meinungsäußerung und Berücksichtigung des Kindeswillens (Artikel 12) (vgl. www.kinderrechte.de/kinderrechte/aufbau-der-konvention/)
Diese Prinzipien sind manifester Bestandteil theoretischer Diskussionen innerhalb der DeGeDe und werden in der praktischen Arbeit in der Durchführung von Projekten, Veranstaltungen oder Tagungen, an denen vielfach Kinder und Jugendliche teilnehmen, verwirklicht.
Als Verein, der sich für eine demokratische und inklusive Gesellschaft und die Umsetzung der Kinderrechte einsetzt, ist es ein originäres Anliegen, gewalt- und diskriminierungsfreie Partizipationsräume für Kinder und Jugendliche zu schaffen, in denen sie sich im geschützten Rahmen ausprobieren und einbringen können. Die DeGeDe betrachtet es als ihre Aufgabe, die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen, um jegliche Art von Gewalt und Diskriminierung auszuschließen. Sie fühlt sich den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen verpflichtet.
Dies betrifft insbesondere die Regelungen im Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII), die u.a. den Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe bei Gefährdungen des Kindeswohls stärken. Ein effektiverer Schutz des Kindeswohls wird hier durch die Konkretisierung des Schutzauftrags des Jugendamtes und den Trägern von Einrichtungen und Diensten (§ 8a SGB VIII) sowie der verschärften Prüfung von Personen mit bestimmten Vorstrafen (§ 72a SGB VIII). festgelegt. Diese bedeutet für die DeGeDe als gemeinnütziger Verein dafür Sorge zu tragen, dass in allen Maßnahmen und von allen Durchführenden und Teilnehmenden die Rechte von Kindern und Jugendlichen geachtet werden und jedwede Form von körperlicher Gewalt, sexualisierter Gewalt und Diskriminierung unterbleibt. Zudem verpflichtet sich die DeGeDe gemäß § 72 a Abs. 2 SGB VIII bei allen bereits beschäftigten und neu einzustellenden Personen, die gilt auch für Honorarkräfte, im Sinne des § 72 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII, die regelmäßig und unmittelbar in Kontakt zu Kindern und Jugendlichen stehen, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a Bundeszentralregistergesetz zu verlangen. Ein weiterer Schutzaspekt besteht auch darin, dass Personen, die im Namen der DeGeDe Veranstaltungen durchführen und konkrete Hinweise auf Handlungen gegen Kinder und Jugendliche bekommen, woraus eine erhebliche Schädigung für das körperliche und psychische Wohl des Kindes oder Jugendlichen resultieren könnte, die verantwortlichen Stellen (z.B. die Schulleitung) informieren.
Aktivitäten der Arbeitsgruppe Kinder- und Jugendschutz:
Das Schutzkonzept soll im 1. Halbjahr 2022 erstellt werden und innerhalb der DeGeDe breit diskutiert und allen Mitgliedern zur Kenntnis gegeben werden.
Ende 2021 wurde eine Mitgliederbefragung durchgeführt, um festzustellen, wieviel Personen derzeit im direktem Kontakt mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, um festzustellen, ob eine Risikoanalyse notwendig ist.
Einige Verfahrensschritte sind derzeit noch in Planung: Es ist angedacht, für Mitarbeitende und Ehrenamtliche eine Fortbildung zum Thema Kinder- und Jugendschutz durchzuführen, um allen Beteiligten den gleichen Informationsstand zu ermöglichen, sie für das Thema zu sensibilisieren und ihnen Handlungsoptionen an die Hand zu geben, wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeit Kenntnis von Kindeswohlgefährdungen erlangen. Es wurde bereits Kontakt mit einem (möglichen) Kooperationspartner aufgenommen, der Schulungsangebote zur Verfügung stellen oder im Verdachtsfall beraten könnte.
Zudem soll ein Anhang zum Honorarvertrag ausgearbeitet werden, der als Selbstverpflichtung zum Kinder- und Jugendschutz von den AuftragsnehmerInnen unterschrieben werden soll. Neue Mitarbeitende werden im Vorstellungsgespräch auf die Notwendigkeit der Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung hingewiesen.
Anliegen der AG ist es neben der gesetzlichen Verpflichtung, durch die Kinder- und Jugendschutzkonzeption auch die Bedeutsamkeit der Kinderrechte sichtbar zu machen und der klaren Positionierung der DeGeDe Nachdruck zu verleihen.
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe Kinder- und Jugendschutz:
Juliana Gras (juliana.gras@egede.de), Manuela Selzner (manuela.selzner@degede.de), Petra Linzbach (petra.linzbach@degede.de)