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… ist eine Form der Diskriminierung, aufgrund von vermuteter oder tatsächlicher sozialer Herkunft und der sozioökonomischen Position. Dabei geht es nicht nur um das Einkommen einer Person, sondern auch um ihren gesellschaftlichen Status und die finanziellen und sozialen Bedingungen, in denen sie aufgewachsen ist. Damit thematisiert der Begriff Klassismus Gegenwart und Vergangenheit von Menschen, die in Sklavenverhältnissen oder illegalisiert leben, von arbeits- und erwerbslosen Menschen, von Tagelöhner*innen, Bettler*innen und obdachlosen Menschen sowie jeweils von deren Kindern. Sie alle erleben eine Realität von Verfolgung, Unterdrückung, Ausgrenzung und Diskriminierung. Denn ähnlich wie Rassismus oder Sexismus bezieht sich Klassismus auf die Hierarchisierung von Menschen.
Verallgemeinert kann gesagt werden, Menschen aus ärmeren oder weniger privilegierten Verhältnissen werden benachteiligt im Zugang zu finanziellen Ressourcen, Arbeit und Wohnraum. Der Klassismusbegriff bezieht auch die Abwertung von bestimmten kulturellen Praktiken und Lebensweisen mit ein, sowie die systematische Benachteiligung durch politische und wirtschaftliche Strukturen, wie im Bildungs- und Gesundheitssystem. Es gibt bspw. diverse Studien die einen Zusammenhang von sozialer Herkunft und Bildungserfolg nachweisen. Immer wieder kommen diese zu demselben Ergebnis: Kinder von Eltern mit Hochschulabschluss haben es deutlich leichter, eine Gymnasialempfehlung zu erhalten, als etwa Kinder aus Arbeiter*innenfamilien. Ähnlich verhält es sich mit Hochschulabschlüssen, die Kinder von Eltern ohne Hochschulabschluss signifikant seltener erreichen als Kinder aus Akademiker*innenhauhalten.
Kinder Erben das Kapital ihrer Eltern. Dazu zählt allerdings nicht nur das ökonomische Kapital, das Geld, sondern auch das soziale und kulturelle Kapital wie Verhalten, Netzwerke und Kontakte.
Das Betroffensein von Klassismus geht häufig einher mit weiteren Diskriminierungen, daher wurde der Begriff besonders von Communitys geprägt, die Mehrfachdiskriminierungen erleben bspw. Gruppen innerhalb der Frauenbewegung oder der „Black Movements“. Das Grundgesetzt sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz benennen die soziale Herkunft und Position nicht als Diskriminierungsformen, das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz hingegen erkennt den sozialen Status an.