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… bezeichnet systematische Benachteiligungen von Individuen oder Gruppen aufgrund von gesellschaftlichen Machtverhältnissen und institutionellen Praktiken. Diese Diskriminierung ist eingebettet in gesellschaftlichen Strukturen, Prozessen von Organisationen, Gesetzen, und Normen Routinen, Äußerungen, eingeschliffenen Gewohnheiten, etablierten Wertvorstellungen und/oder Unterlassungen und reproduziert sich durch alltägliche Entscheidungen und Handlungen. Sie entsteht oftmals nicht durch bewusste Benachteiligung, sondern durch die Art und Weise, wie gesellschaftliche Machtverhältnisse – wie etwa rassistische, sexistische, oder klassistische Hierarchien – in die gesellschaftlichen Systeme und Institutionen integriert sind. Zu institutioneller Diskriminierung im Bildungsbereich kommt es besonders durch bestimmte interne Abläufe in Organisationen. Institutionelle Diskriminierung wird von bestimmten Regelungen und Mechanismen unterstützt, die dazu führen, dass das Bildungssystem bestimmte Gruppen wiederholt benachteiligt, wie etwa sozial benachteiligte Kinder oder Kinder mit Migrationshintergrund. Bezogen auf konkrete Personen lässt sich institutionelle Diskriminierung kaum nachweisen. Sie wird erst quantitativ in der Statistik sichtbar. In der Schule kann bspw. ein Monitoring dabei helfen, sichtbar zu machen, welche statistischen Gruppen systematisch schlechter bei Abschlüssen oder Abgängen gestellt sind und wo institutionelle Ursachen bzw. Förderbedarfe liegen. Die verschiedenen Ebenen von Diskriminierung existieren nicht unabhängig voneinander. Siehe auch individuelle Diskriminierung und strukturelle Diskriminierung. Dabei lässt sich nicht immer trennscharf von struktureller Diskriminierung unterscheiden.