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Kinderrechte

„Menschenrechte sind die wertemäßige Grundlage der Demokratie – ohne ihre Einhaltung ist ein demokratisches Zusammenleben nicht denkbar.“

Für die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren hat die internationale Staatengemeinschaft 1989 einen eigenen völkerrechtlichen Vertrag verabschiedet: die UN-Kinderrechtskonvention. Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der Konvention im Jahr 1992 dazu verpflichtet, für deren Umsetzung zu sorgen und sie bei Erwachsenen und Kindern bekannt zu machen. Dazu gehört auch eine an den Kinderrechten orientierte Bildung, die neben dem Fachlernen vor allem das soziale und demokratische Miteinander betrifft. Nur wenn Kinder ein Bewusstsein für ihre Rechte entwickeln, können sie diese wahrnehmen. Frühe Demokratiebildung ist eine wirksame Prävention gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Rassismus und Gewalt und fördert gesellschaftliches Engagement und Diversität als lebenswichtige Ressource für eine gelebte Demokratie. 

Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat sich deshalb mehrfach für eine umfassende Kinderrechtsbildung ausgesprochen. Ein solches Lernarrangement kann sich an folgenden Fragen orientieren: Wie können Kinder und Jugendliche am besten über ihre Rechte informiert werden? Wie können sie sich für ihre Rechte und die anderer einsetzen? Welche Bedingungen müssen geschaffen werden, damit diese Rechte im Alltag wahrgenommen werden können? 

Die Kinderrechte betreffen zahlreiche Themen im Lernalltag von Kindern und Jugendlichen – z.B. soziale und faire Umgangsformen, gewaltfreie Konfliktlösung, umfassende Mitbestimmung am Lernort, basisdemokratische, repräsentative und projektorientierte Beteiligungsformen wie Klassenrat, Schüler*innenvertretung, Schüler*innenparlament oder Schüler*innenmoderation, Bewegungs- und Spielfreiraum, Möglichkeiten für kreative und kulturelle Projekte, Lernen durch soziales Engagement, Peer-to-Peer-Projekte, Hilfsaktionen für andere Länder oder die Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung. 

Zum Einstieg in das Thema Kinderrechte bietet es sich an, die Konvention in kind- oder jugendgerechter Fassung gemeinsam zu erarbeiten – sei es im Unterricht, in Arbeitsgemeinschaften oder Projekten: Welche Rechte würde ich mir wünschen? Welche Rechte stehen tatsächlich in der Konvention? Und wie berühren diese Rechte den Alltag? Sind die Kinderrechte in der Schule, Familie, Gemeinde, im eigenen Land oder anderen Ländern umgesetzt? Als Impuls können aktuelle Anlässe an der Schule und in der Gemeinde oder auch öffentliche Aufrufe und Projekte dienen. Ausgehend von Erfahrungen und Interessen der Kinder und Jugendlichen kann eine weitere und vertiefende Beschäftigung mit dem Thema stattfinden. 

Die Kinder- und Menschenrechte sind in den Lehrplänen dem Sach- bzw. Sozialkundeunterricht und dem gesellschaftswissenschaftlichen Unterricht zugeordnet. Aber auch in jedem anderen Unterrichtsfach bzw. bei der Entwicklung der Schulkultur ist die Möglichkeit gegeben, Kinder und Jugendliche im Rahmen der fachbezogenen Zielsetzungen nicht nur über die Kinderrechtskonvention zu informieren, sondern eine eigene Beschäftigung damit anzuregen. 

Damit Kinderrechte selbstverständlicher Teil einer demokratischen Lernkultur werden, ist es wichtig, Kinder und Jugendliche aktiv einzubeziehen, sie zu stärken und ihnen Verantwortung zu übertragen. Als Zielvorgabe im Leitbild von Schulen oder außerschulischen Einrichtungen kann z.B. festgehalten werden: „Wir fördern Mitsprache, Mitgestaltung und Mitverantwortung der Kinder und Jugendlichen, beziehen ihre Erfahrungen ein und schaffen Bedingungen, die die Motivation zur Partizipation anregen und erhalten!“ 

Medien: Literatur, Downloads, Links, Videos