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Diskriminierungskritische Schulentwicklung

Mit der zunehmenden Diversität in den Klassenzimmern ist die Notwendigkeit verbunden, sich in Schulen mit Diskriminierung auseinanderzusetzen. Kinder kommen nicht mit diskriminierenden Einstellungen auf die Welt, sondern „erlernen“ diese erst. Schulen und Lehrkräfte können entweder – unbewusst und implizit – dazu beitragen, dass entsprechende Denk- und Handlungsmuster auch im schulischen Kontext erlernt und reproduziert werden. Oder sie können es sich – bewusst und explizit – zur Aufgabe machen, ihre Schule als einen diskriminierungskritischen Raum zu gestalten und dazu beizutragen, diskriminierende Haltungen und Handlungen besprechbar zu machen, um sie zu „verlernen“. Die Benennung von bzw. Intervention gegen Diskriminierung stärkt Kinder, die betroffen sind, und unterstützt andere Kinder ohne eigene Diskriminierungserfahrungen dabei, sensibler und solidarischer zu werden.  

Diskriminierungsschutz ist ein übergreifendes Querschnittsthema von Schulqualität und bezieht sich auf alle Handlungsebenen von Schule wie die Unterrichtsgestaltung und Lernförderung, die Lehrmaterialien, Fragen des Gesundheitsschutzes, des Kinder- und Jugendschutzes, der Gewaltprävention sowie der Schuldemokratie. Im Zentrum einer diskriminierungskritischen Schulentwicklung steht das Ziel, Diskriminierungsschutz systematisch in die Schulkultur zu integrieren und den Umgang mit Diskriminierungsvorfällen institutionell zu professionalisieren, um eine – so weit wie möglich – diskriminierungsfreie bzw. -arme Lernumgebung für die Schüler*innen zu schaffen.  

Der Begriff „diskriminierungskritische Schulentwicklung“ selbst wurde in den letzten Jahren vom Konzept der rassismuskritischen Schule hergeleitet und erweitert dieses. Hiernach gilt es, einen informierten und reflektierten Umgang mit Diskriminierung und Rassismus zu entwickeln, bei dem das Ziel nicht die Illusion einer diskriminierungs- bzw. rassismusfreien Schule (bzw. Schule ohne Diskriminierung) sein kann. Stattdessen geht es darum, einen unabgeschlossenen institutionellen Lernprozess an Schulen zu initiieren, dessen vielschichtiges Ziel darin besteht, unzulässige Ungleichbehandlung und Diskriminierung zu thematisieren und sichtbar zu machen, bei allen Akteur*innen ein Bewusstsein dafür herzustellen und sie zu sensibilisieren sowie Diskriminierung zu sanktionieren und abzubauen. 

Aufgrund der Themenverwandtschaft bezieht sich die diskriminierungskritische Schulentwicklung auf Ansätze und Methoden, die bereits im Kontext der diversitätsorientierten, interkulturellen, rassismuskritischen, demokratischen und inklusiven Schule entwickelt wurden, und ist auch in der Praxis eng mit diesen Konzepten verknüpft.  

Die zentralen Bausteine, die den Schulentwicklungsprozess aber erst als einen diskriminierungskritischen qualifizieren, sind die, die sich auf die explizite Thematisierung und Bearbeitung von Diskriminierungsvorfällen und diskriminierenden Strukturen in der Schule beziehen. Hierzu gehören Bausteine wie die diskriminierungskritische Analyse von Schulbüchern und Unterrichtsmaterialien, die Entwicklung schulinterner Beschwerdeverfahren für Diskriminierungsfälle oder die Einsetzung von Antidiskriminierungs-Arbeitsgruppen oder -Beauftragten und die Durchführung von Diskriminierungsbefragungen. 

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