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Diskriminierung

„Schule war schwer, ich hab da nur gelernt, ich gehör hier nicht her.“

Im Schulalltag erfahren viele Kinder und Jugendliche Abwertungen und Ungerechtigkeiten, die als Diskriminierung bezeichnet werden. Diskriminierung im rechtlichen Sinne ist eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung einer Person, die an eine rechtlich sogenannte geschützte Diskriminierungskategorie anknüpft. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) benennt folgende Diskriminierungskategorien: „Rasse“2 oder ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Lebensalter und sexuelle Identität. Das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) kennt als zusätzliche Diskriminierungskategorien antisemitische Zuschreibungen, eine chronische Erkrankung, die Sprache sowie den sozialen Status. Laut der Europäischen Grundrechtecharta gilt das Diskriminierungsverbot auch in Bezug auf die soziale Herkunft. Einen Anspruch auf Diskriminierungsschutz und diskriminierungsfreies Lernen stellt die UN-Kinderrechtskonvention fest, die als Menschenrechtsvertrag in Deutschland geltendes Recht ist.  

Kinder und Jugendliche erleben Diskriminierung in verschiedenen Lebensbereichen – auch in der Schule. Beispielsweise wenn ein Schwarzer Schüler in der Hofpausen durch Mitschüler*innen mit dem N-Wort beschimpft und gedemütigt, wenn ein*e trans* Schüler*in aufgrund ihrer Geschlechtsidentität lächerlich gemacht und gemobbt oder ein jüdisches Kind mit antisemitischen Äußerungen bedroht wird. Im Klassenraum kann Diskriminierung in Form von – oftmals unbedachten – Äußerungen oder Handlungen auch von Lehrkräften und Fachpersonal ausgehen: Wenn ein muslimisches Mädchen, das sich entschieden hat, ein Kopftuch zu tragen, von Lehrkräften im Unterricht schlechter behandelt oder unter Druck gesetzt wird, wenn ein arabischer Junge, aufgrund des verbreiteten Stereotyps von muslimischen Männern, als grundsätzlich aggressiver wahrgenommen und deswegen schneller und härter bestraft wird als andere oder wenn Schüler*innen mit einer Behinderung aufgrund der Auswahl des Reiseziels die Teilnahme an einer Klassenfahrt unmöglich gemacht wird.  

Das sind nur einige Beispiele für Alltagsdiskriminierung in der Schule. Hinzu kommen benachteiligende schulische Regelungen und Routinen oder strukturelle Diskriminierungsformen, die, auch wenn sie selbst betroffen sind, vom Schulpersonal, den Schüler*innen wie auch Eltern, oft gar nicht als Diskriminierung wahrgenommen bzw. erkannt werden. Dazu zählen stereotype Darstellungen (z.B. von Schwarzen Menschen oder Menschen mit Migrationsgeschichte) oder die Nicht-Repräsentation (z.B. von Regenbogen-Familien oder Kindern mit Behinderung) bestimmter gesellschaftlicher Gruppen in Schulbüchern und Lehrmaterialien, Verbote, Türkisch oder Arabisch in der Schule zu sprechen, oder pauschale Verbote für muslimische Schüler*innen, in der Pause zu beten.  

All diese verschiedenen Formen von Diskriminierung stehen dem Grund- und Menschenrecht auf eine diskriminierungsfreie schulische Bildung entgegen. Hieraus ergibt sich der Handlungsauftrag an Schulen, aktiv Diskriminierung entgegenzutreten, indem geprüft wird, inwieweit bestehende Routinen  

und Regeln auch unbeabsichtigt benachteiligend und ausgrenzend wirken, und Handlungsansätze zur Prävention sowie Intervention von Diskriminierung entwickelt werden.